Häufige Fragen
Wir haben die Antwort
Hinweis: Es gilt zu beachten, dass jedes Bundesland in Deutschland über sein eigenes Bestattungsgesetz verfügt. Daher können sich die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die folgenden Antworten stellen allgemeine Informationen dar und sind nicht auf spezifische Gesetzeslagen abgestimmt. Sollten Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Es steht Ihnen frei, den Bestatter Ihrer Wahl zu engagieren. Sie sind nicht verpflichtet, denjenigen zu beauftragen, den Dritte ohne Ihre Zustimmung beauftragt haben. Sie haben die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen den Bestatter Ihres Vertrauens zu wählen und zu beauftragen.
Falls Sie keine Angehörigen haben, die für Ihre Bestattung verantwortlich sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, um Ihre Wünsche zu regeln. Sie können eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen oder selbst einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. In diesem Vertrag können Sie Ihre persönlichen Wünsche schriftlich festhalten und die Kosten für Ihre Bestattung beispielsweise über ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder eine Sterbegeldversicherung absichern.
Die Kosten für eine Bestattung setzen sich aus verschiedenen Kostengruppen zusammen. Im Wesentlichen gliedern sich diese in vier Blöcke:
- Dienstleistungen des Bestatters (z.B. Überführung, Sarg, Gestaltung der Trauerfeier, hygienische Versorgung, Trauerkarten)
- Gebühren (z.B. Friedhofsgebühren, Kirchengebühren, Sterbeurkunden)
- Fremdauslagen für Leistungen Dritter (z.B. Krematorium, Zeitungsanzeige, Redner, Blumenschmuck, Kaffeetafel)
- Folgekosten (z.B. Grabpflegekosten)
Die Kosten für eine Bestattung sind somit individuell und können nicht pauschalisiert werden. Ein seriöses Bestattungsunternehmen wird Ihnen in einem persönlichen Gespräch, in dem Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen erfragt werden, einen genauen Kostenrahmen nennen und ein unverbindliches Angebot erstellen. Gerne können Sie sich bei uns unverbindlich beraten lassen.
Gemäß § 8 Abs. 3 BesttG haben in NRW folgende Angehörige für die Bestattung der verstorbenen Person in folgender Rangfolge zu sorgen:
- die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
- die Kinder,
- die Enkelkinder,
- die Eltern,
- die Großeltern und
- die Geschwister.
Das Sterbegeld der Krankenkassen wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen. Das bedeutet, dass jeder für die finanzielle Absicherung der Bestattung selbst verantwortlich ist. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Verstorbene sollen innerhalb von zehn Tagen seit dem Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein (§ 13 Abs.3 BesttG). Unter bestimmten Umständenist jedoch eine Fristverlängerung möglich.
Verstorbene dürfen erst nach Ablauf von 24 Stunden seit dem Eintritt des Todes bestattet werden. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen (§ 13 Abs. 2 BesttG).
Jeder Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, überführt werden (§ 11 Abs.2 BesttG).
Sie haben die Option, eine private Trauerfeier von einem Trauerredner halten zu lassen. Falls gewünscht, können wir Ihnen einen passenden Trauerredner vermitteln. Es steht Ihnen aber auch frei, die Trauerrede von einem Familienmitglied oder einem Freund halten zu lassen.
Wenn die verstorbene Person keinen bestimmten Bestatter gewünscht hat, können die Angehörigen den Bestatter ihrer Wahl auswählen. Die Wahl des Bestatters hängt von vielen Faktoren ab, daher gibt es kein festes Kriterium. Um bei der Auswahl des Bestatters Unterstützung zu bieten, haben wir einige Fragen zusammengestellt, die Sie berücksichtigen können. Sie können entscheiden, welche Fragen für Sie wichtig sind:
- Bietet der Bestatter die von mir gewünschten Leistungen an?
- Kann der Bestatter meine spezifischen Bedürfnisse und Wünsche erfüllen?
- Haben Sie von anderen Personen positive Erfahrungen mit diesem Bestatter gehört?
- Haben Sie selbst bereits gute Erfahrungen gemacht?
- Hat der Bestatter eine Prüfung im Bestattungswesen abgelegt (Beispiel: Bestattungsfachkraft)?
- Bildet sich der Bestatter fort, um Ihnen mit dem entsprechenden Know-how zur Seite stehen zu können?
- Habe ich nach einem Beratungsgespräch, einen Kostenvoranschlag erhalten?
Wenn Sie mehrere Kostenvoranschläge von verschiedenen Bestattern einholen und diese miteinander vergleichen, sollten Sie darauf achten, dass die Angebote auch tatsächlich vergleichbar sind. Das bedeutet, dass die Bestatter identische Leistungen im Angebot haben müssen, damit Sie diese miteinander vergleichen können. Außerdem ist es wichtig, dass der Kostenvoranschlag transparent und vollständig ist, um zu vermeiden, dass es später zu Nachzahlungen für Zusatzleistungen kommt. Das gilt auch für Komplettangebote oder Bestattungspakete. Lassen Sie sich genau erklären, welche Leistungen von dem Paket abgedeckt sind und welche zusätzlich berechnet werden müssen. Es kann nämlich sein, dass nicht alle Leistungen, die Sie sich wünschen, in einem Komplettangebot oder Bestattungspaket enthalten sind. Deshalb sollten Sie auch hier eine genaue Prüfung vornehmen.
Jedes Kind reagiert anders, aber grundsätzlich empfehlen wir, Kinder mit zur Beerdigung zu bringen. Auch wenn sie nicht alles verstehen, möglicherweise überfordert sind oder sich vielleicht sogar zwischendurch langweilen – sich in der Zeit der Trauer ausgegrenzt zu fühlen, würde in jedem Fall schwerer wiegen. Denn das, was wir nicht kennen und nicht verstehen, macht den Großen wie den Kleinen häufig Angst. Bedenken Sie auch: Der Abschied ist ein einmaliger unwiederbringlicher Moment und ein wichtiger Schritt in der Trauerverarbeitung, der helfen kann, den Verlust zu akzeptieren. Die Erwachsenen können gerade im Umgang mit dem Tod noch viel von Kindern lernen. Sie gehen oftmals ganz natürlich mit dem Tod um und begreifen ihn als etwas, was zum Leben eben dazugehört und irgendwann eintritt.
Nein, denn jeder Leichnam wird einzeln kremiert. Die Asche wird anschließend sofort in eine Aschenkapsel gefüllt und versiegelt. Vor der Einäscherung wird außerdem ein Schamottstein mit einer eingravierten Identifikationsnummer in den Sarg gelegt. Anhand dieses feuerfesten, gekennzeichneten Steins kann die Asche eindeutig zugeordnet werden.
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald-oder Meeresgebieten beizusetzen und darf auch nur von Bestattern beziehungsweise Seebestattungsreedereien dorthin überführt werden. Im Land Bremen darf die Asche von Personen, deren Hauptwohnsitz bei ihrem Tod in diesem Bundesland gemeldet war, unter bestimmten Umständen auf einem Privatgrundstück beigesetzt werden.
In Deutschland gilt die Sargpflicht. Ein menschlicher Körper besteht zu ca. 80 Prozent aus Wasser und für die Einäscherung wird zusätzliches Brennmaterial benötigt. Der Leichnam wird deshalb mitsamt dem Sarg im Krematorium eingeäschert. Wie in jedem Trauerfall werden die Verstorbeben in unser Bestattungsinstitut zunächst überführt und im dafür vorgesehenen Hygieneraum versorgt, angekleidet und eingebettet. Das Holz des Sarges ist Energiequelle und eine weitere ist die Kleidung der Verstorbenen und die dazugehörige Deckengarnitur.