Im Trauerfall
Ein Trauerfall zu Hause
Sollte der Trauerfall zu Hause eingetreten sein, dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausarzt. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, verständigen Sie bitte den Notarzt (112).
Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen, anschließend setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung (02389-3397).
Nach einem Erstgespräch werden wir dann die Überführung der/des Verstorbene/n vom Sterbeort zur Trauerhalle des Friedhofes durchführen. Zur Info: Sie dürfen die/den Verstorbene/n auch bis zu 36 Stunden zu Hause belassen, somit besteht die Möglichkeit der Abschiednahme im gewohnten Umfeld.
Im Beratungsgespräch werden insbesondere folgende Punkte besprochen:
- Bestattungsart mit Grabwahl
- Terminierung der Trauerfeier bzw. Bestattung
- Abstimmung mit dem Geistlichen oder einem Redner
- Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung
- Dekoration, Blumenschmuck und musikalische Begleitung der Trauerfeier
- Traueranzeigen in der Tageszeitungen und Trauerdrucksachen
- Bestellung einer Kaffeetafel oder eines Mittagstisches im Anschluss an die Beisetzung
- behördliche Meldungen
- Kostenrahmen für die Beisetzung, hier erhalten Sie eine detailierte Kostenübersicht
Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei Ihre ganz persönlichen Wünsche und suchen gern mit Ihnen gemeinsam nach der besten Möglichkeit diese umzusetzen.
Wichtige Dokumente, die Sie benötigen:
- Für Ledige:
- Die standesamtliche Geburtsurkunde
- Für Verheiratete:
- Die Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- Für Verwitwete:
- Die Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Für Geschiedene:
- Die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Personalausweis und/oder eine aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. beglaubigte Übersetzung ausländischer Urkunden
- Sozialversicherungsnummer oder Rentenausweis bzw. -nummer
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Personalnummer bei Pensions- oder Firmenrentenbezug
- Krankenkassenkarte
- ggf. Versicherungsunterlagen (Lebens- oder Sterbegeldversicherung)
- ggf. bei vorhandenen Wahlgräbern die Graburkunde/Grabnummer und die Kontaktdaten des Nutzberechtigten